Europäisches Wirtschaftsgesetzbuch / Elysée-Vertrag: Gemeinsames Positionspapier Assemblée Nationale – Bundestag

Anknüpfend an vorangegangene Berichterstattung, darf Sie www.codeeuropeendesaffaires.eu darüber informieren, dass sich die Verankerung des Projektes Europäisches Wirtschaftsgesetzbuch im neuen Elysée-Vertrag konkretisiert, der die Achsen der zukünftigen deutsch-französischen Zusammenarbeit für die europäische Integration bestimmt.

In ihrer Sitzung vom 20. Juni hat die deutsch-französische Arbeitsgruppe unter Vorsitz von Andreas Jung, Sabine Thillaye und Christophe Arend offiziell als Standpunkt festgelegt, die Forderung nach einem Europäischen Wirtschaftsrecht solle als Kernelement in den neuen Elysée-Vertrag aufgenommen werden. Diese gemeinsame Empfehlung der beiden Parlamente wurde an Nathalie Loiseau, Ministerin für Europa und auswärtige Angelegenheiten und an Michael Roth, Staatsminister für Europa, übermittelt, damit diese die Ideen der Parlamente in den neuen Elysée-Vertrag aufnehmen.

Insbesondere folgende Punkte des gemeinsamen Positionspapiers sind festzuhalten:

2. Den Einsatz für eine Vertiefung des Binnenmarkts, um Investitionen, Beschäftigung und Wachstum in der EU zu steigern. Hierzu gehören auch die Vollendung des digitalen Binnenmarkts, die Schaffung eines Europäischen Wirtschaftsrechts und die enge Kooperation bei Fragen der Gestaltung des sozialen Wandels der Arbeitswelt im Zuge der Digitalisierung.

8. Die Verwirklichung eines deutsch-französischen Wirtschaftsraums. Hierfür benötigen wir eine engere Zusammenarbeit Deutschlands und Frankreichs bei der Förderung öffentlicher, grenzüberschreitender Investitionen über die Europäische Investitionsbank sowie die nationalen Entwicklungs- und Förderbanken, einheitliche Rege-lungen vor allem im Bereich des Unternehmens- und Konkursrechts und eine effektive Besteuerung von Unter-nehmen durch die Angleichung der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer und stärkere Bemühungen um Konvergenz. Die gemeinsame Um-setzung der Regelungen des europäischen Binnenmarkts im Grenzraum muss durch den Abbau von administrativen und sprachlichen Hürden erfolgen. Unbedingt müssen hierbei die Achtung von Mindestlöhnen, Arbeitsschutzbedingungen und generell sämtlicher Arbeitnehmerrechte gewährleistet werden.

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