Droit européen des affaires : Dans un nouveau traité de Élysée, l’Allemagne et la France renforcent leur coopération économique

Mentionnant les objectifs du nouveau traité de l’Elysée, un article paru le 9 janvier 2019 dans le Süddeutsche Zeitung met tout particulièrement l’accent sur la réalisation d’un espace économique commun favorisé par l’harmonisation du droit des affaires.

Emmanuel Macron und Angela Merkel wollen die künftige deutsch-französische Zusammenarbeit in einem neuen Vertragwerk besiegeln. (Foto: AP)

Enger, noch enger
In einem neuen Élysée-Vertrag vertiefen Deutschland und Frankreich die wirtschaftliche und militärische Zusammenarbeit


Berlin – Deutschland und Frankreich sollen zu einem „Wirtschaftsraum mit gemeinsamen Regeln“ verschmelzen. Das sieht ein neuer Élysée-Vertrag vor, der an diesem Mittwoch vom Kabinett in Berlin gebilligt und am 22. Januar von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron unterzeichnet werden soll.

Erreicht werden solle dies durch eine Harmonisierung des Wirtschaftsrechts und Abstimmung wirtschaftspolitischer Maßnahmen, heißt es im Vertragstext, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Geschaffen werden soll auch ein gemeinsamer „Rat der Wirtschaftsexperten“.

Noch stärker als bisher wollen Deutschland und Frankreich in der Europäischen Union künftig gemeinsam auftreten. „Sie setzen sich für eine wirksame und starke Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik ein und stärken und vertiefen die Wirtschafts- und Währungsunion“, heißt es im Vertragstext.

Die bereits enge Abstimmung vor EU-Gipfeln wird durch den Vertrag festgeschrieben. Beide Staaten halten demnach „vor großen europäischen Treffen regelmäßig Konsultationen auf allen Ebenen ab und bemühen sich so, gemeinsame Standpunkte herzustellen und gemeinsame Äußerungen der Ministerinnen und Minister herbeizuführen“

Vereinbart wird auch eine stärkere militärische Zusammenarbeit „mit Blick auf eine gemeinsame Kultur und gemeinsame Einsätze“. Die Rede ist auch von einem „gemeinsamen Ansatz für Rüstungsexporte, wobei dies wegen strenger deutscher Regeln als schwierig gilt. Ein Deutsch-Französischer Verteidigungs- und Sicherheitsrat ist als „politisches Steuerungsorgan“ vorgesehen.

Der Vertrag soll auch Kontakte zwischen Deutschen und Franzosen beleben

Vor allem im militärischen Teil waren die Vertragsverhandlungen schwierig gewesen. Mit dem von ihm in seiner Sorbonne-Rede 2017 angeregten neuen Élysée-Vertrag hatte Präsident Macron auch die Hoffnung auf ein stärkeres militärisches Engagement Deutschlands verbunden. Aus französischer Sicht sind diese Hoffnungen bislang enttäuscht worden.

Intensiver werden soll auch die außenpolitische Zusammenarbeit. So sagt Frankreich die Unterstützung des deutschen Strebens nach einem ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat zu.

Beleben soll der Vertrag aber auch die Kontakte zwischen Deutschen und Franzosen. So soll ein „Bürgerfonds“ Bürgerinitiativen und Städtepartnerschaften fördern. Im Grenzgebiet sollen »Eurodistrikte mit angemessenen Kompetenzen“ entstehen, um Hindernisse bei der Umsetzung grenzüberschreitender Vorhaben aus dem Weg zu räumen.

Der erste Élysée-Vertrag war am 22. Januar 1963 vom damaligen Bundeskanzler Konrad Adenauer und vom französischen Staatspräsidenten Charles de Gaulle unterzeichnet worden. Er sieht regelmäßige Treffen auf Regierungsebene, eine enge außenpolitische Abstimmung und auch eine verteidigungspolitische Zusammenarbeit vor. Begründet wurde durch das Abkommen auch das Deutsch-Französische Jugendwerk.

Daniel BRÖSSLER
Süddeutsche Zeitung

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